Impressum & AGB

Angaben gemäß § 5 TMG:

EDUARD LUTZ – Folierung & Beschriftung
Theo-Prosel-Weg 11
D-80797 München

Kontakt:

Telefon: 089/9789-0315
Mobil: 0172/8413-864
E-Mail: info@eduardlutz.de

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE219229576

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Firma EDUARD LUTZ– Folierung & Beschriftung und ihren Geschäftspartnern, auch dann, wenn die Firma EDUARD LUTZ– Folierung & Beschriftung nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

Die von den Vertragsparteien getroffenen Terminvereinbarungen sind für die Vertragsparteien bindend.
Wird die Terminvereinbarung vom Kunden/Interessenten nicht eingehalten, so kann die Firma EDUARD LUTZ– Folierung & Beschriftung gegenüber dem Kunden/Interessenten als pauschaliertem Schadensersatz eine Unkostenpauschale in Höhe von 30% des vereinbarten Preises, mindestens aber von 20,00 EUR geltend machen.

Angebote

Die von uns erstellten Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Preises vor.

Bestellungen, Genehmigungen, Statik

Alle Bestellungen sind in einer Schriftform einzureichen. Für Fehler bei der Übermittlung, sowie weitere Fehler, die durch keine deutlichen geschriebenen Bestellungen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers, die Kosten und Gebühren sind vom Auftragsteller zu tragen. Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich sind die Kosten ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. EC- oder Kreditkartenzahlungen sowie Zahlungen per Scheck können leider nicht akzeptiert werden.
Bei Vertragsabschluss, ist wenn nichts anderes vereinbart ist, eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig. Die Anzahlung hat sofort und ohne Abzug nach Zugang der Auftragsbestätigung per Überweisung zu erfolgen. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen, Termine freizugeben und schließlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keinen Anspruch auf Schadenersatz herleiten. Im Falle einer Stornierung seitens des Kunden in einem solchen Fall gelten die Regeln des § 4.4
Die Restsumme des Auftragswertes ist sofort nach Auftragserfüllung mit Zustellung der Rechnung ohne Abzüge fällig und ist zahlbar per Überweisung auf das Geschäftskonto der Firma Eduard Lutz– Folierung & Beschriftung.
Die Zahlung hat sofort ohne Abzug zu erfolgen, bei Überschreitung des Zahlungsziels von 8 Tagen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10%. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens unsererseits wird hierdurch nicht berührt.

Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen

Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen.

Fahrzeugbeschriftung

Das Fahrzeug muss sauber und Fettfrei übergeben werden. Vor der Abgabe des Fahrzeugs müssen alle Flächen gewaschen werden. Das Fahrzeug muss trocken sein. Anbauteile wie z.B. Blinker, Logos etc. müssenvon Auftragsgeber entfernt werden, damit die Montage fachgerecht durchgeführt werden kann. Rost, Sillikon oder Gummi werden nicht beklebt. Es werden nur glatte Flächen mit der Folie beschichtet. Auf Kunststoffen mit einer Struktur, wird die Haftung der Folie nicht gewährleistet.
Da die Beschriftung/Folierung nur oberflächlich erfolgen, ist es möglich, dass die Fahrzeugfarbe zum Teil sichtbar bleibt, wie zu Beispiel in den Fugen. Die Folienbreite beträgt bis zur 1500 mm. wir behalten uns das Recht für eine Überlappung der Folie von bis zu 10mm. Die Überlappung erfolgt in Fahrtrichtung. Staubeinschlüsse bei der Montage der Beschriftung / Folierung lassen sich nicht vermeiden.

Alle uns eingereichten Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte dennoch ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen, und/oder auf unser Verschulden zurückzuführen sein, haften wir nur in Höhe des Materialwertes (Rohmaterial). Herstellungs- oder Aufnahmekosten, Honorar- oder Gegenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen.
Uns als Farbmuster, Reproduktionsvorlage oder aus sonstigen Gründen übergeben Gegenständen werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert.
Bei Fahrzeugen, die uns zur Beschriftung und/oder Beschichtung übergeben werden übernimmt der Überbringer, bzw. Auftraggeber die Haftung für sämtliche, nicht zum Fahrzeug gehörende Gegenstände, die sich an oder im Fahrzeug befinden.
Bei Fahrzeugannahme werden etwaige, sichtbare Vorschäden protokollarisch dokumentiert. Verzichtet der Auftraggeber auf Anerkenntnis dieses Annahme Protokolls, verfällt dadurch automatisch jeglicher Anspruch auf Ersatz von Beschädigungen am Fahrzeug oder Boat.
Bei Oberflächenbeschädigungen, die durch unsachgemäßes Entfernen von Beschichtungen oder Beschriftungen seitens dritter entstehen, ist uns gegenüber grundsätzlich jeder Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Selbiges gilt bei Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen durch uns, die durch dritte angebracht wurden.
Für Oberflächenbeschädigungen, die bei Entfernung von uns angebrachten Beschichtungen oder Beschriftungen nachweislich durch unser Verschulden entstehen, haften wir im Rahmen der üblichen Haftpflichtbedingungen.
Für Beschädigungen an Oberflächen, die auf Zustand oder Alter der Oberfläche vor der Beschichtung / Beschriftung zurückzuführen sind, können wir generell keinerlei Haftung übernehmen (z.B. nachträglich lackierte Kunststoffteile, Unfallreparaturen, stumpfe und ältere Lacke, etc.).
Haftungsansprüche aus Oberflächenbeschädigungen durch Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen bei Fahrzeugen beschränken sich generell auf unfallfreie Neuwagen (bis 6 Wochen nach Erstzulassung) und werksseitig ausgeführte Lackierungen.
Es gelten die Haftungserklärungen der jeweiligen Folienhersteller, und werden von uns weitergegeben. Wir haften nur im Rahmen der normalen Haftpflichtbedingungen – weitergehende Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen

KFZ – Tönung

Bei KFZ-Tönungen die von uns geliefert und montiert werden, geben wir 2 Jahre Garantie.
Bei defektem Glas oder Glasunebenheiten, kann es zu Bläschen kommen. Dies ist bei der Montage der KFZ – Tönung nicht vermeidbar. Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine KFZ-Tönungen völlig Staub oder Fehlerfrei zu montieren. Wir weisen darauf hin dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel erkennbar sein können und dies kein Grund zur Reklamation oder Erneuerung darstellt. Bei Limousinen kommt es im unteren Bereich der Scheibe, oft zu Haftproblemen der Tönungsfolie, da Verkleidungen sehr dicht und eng an der Scheibe anliegen, deshalb kann es vorkommen, dass an manchen Stellen die Folie nicht korrekt haftet.
An verstellbaren Fenstern wird die KFZ – Tönungsfolie im geschlossenen Zustand montiert. Am Rand kann bis zu 5mm zum Scheibenrand ein Blitz entstehen. Kleine Punkte im Sichtbereich sind normal, da jedes Fahrzeug nicht 100% sauber ist und verfügt immer über Staub und Dreck. Vor der Abgabe des Fahrzeugs zum genannten Termin für die KFZ – Tönung, muss der Kunde eine grobe Reinigung des Innenraums durchführen.
Evtl. Mängel müssen innerhalb von 2 Tagen in einer Schriftform vorgelegt werden.Eine Nachbesserung steht jeden Kunden zu. Bei Fahrzeugen ohne Punkterand bleibt ein ca.2-5 mm schmaler milchiger Effekt bis zum Seitenrand bestehen, dieser kann auch unter Umständen ungleichmäßig verlaufen. Bei Fahrzeugen mit gepunkteten Rand (Siebdruck) haftet die Folie nicht direkt nach der Montage. Sobald die Montageflüssigkeit verdünste ist, reicht es aus, die gepunktete Siebdruckstelle (milchiger Effekt) mit dem Finger oder einem Rakel anzudrücken. Wir haben keinerlei Einfluss auf eine gleichmäßige Haftung an der gepunkteten Siebdruckstelle. Bei Fahrzeugen mit Ausstellfenstern ist die Demontage der Scheiben nötig, um die Folie sauber unter dem Haltern zu verlegen. Hierbei kann es vorkommen das einzelne Schrauben fest sitzen und ausgebohrt werden müssen. Es kann vorkommen dass eine Teilung der Heckscheibenfolie bei bestimmten Fahrzeugen erforderlich ist. Es ist unbedingt zu beachten dass nach der Montage der KFZ – Tönungsfolie, alle getönten Scheiben nicht bewegt werden dürfen bis zum endgültigen verdünsten der Montageflüssigkeit. Die Trocknungszeit beträgt je nach Jahreszeit bis zu 4 Wochen, oder länger. Vorhandene Schlieren auf der KFZ – Tönung dürfen innerhalb der nächsten 7 Tage nicht abwischt werden. Bei der vorzeitigen Entfernung der Schliere, kann es zur Beschädigung der KFZ – Tönung kommen. Das Entfernen einer KFZ – Tönungsfolie am Fahrzeug ist problemlos. An der Heckscheibe besteht die Gefahr, dass Heizdrähte sich teilweise oder ganz ablösen können, die Heizdrähte können durch die Demontage auch unterbrochen werden. Trotz größter Sorgfalt, können wir keine Haftung für evtl. Schäden übernehmen.

Entwürfe, Schutzrechte

Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Datensätze, Modelle und Werkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.

Liefertermine

Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.

Lieferverzögerungen

Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt. Unsere Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht, da unsere Verpackungen für einen zerstörungsfreien Weitertransport konzipiert sind.

Montage

Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können. ln den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind.

Haftungsbeschränkungen

Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von Daten. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.

Gewährleistung

Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt – und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung, auch mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.

Von der Firma EDUARD LUTZ – Folierung & Beschriftung genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien,…) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist. Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.

Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch

Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
EDUARD LUTZ – Folierung & Beschriftung
Frundsbergstr. 6
D-80634 München
Inhaber : Lutz Eduard
info@eduardlutz.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzu-gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Archivierung, Datenschutz

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.

Abwehrklausel

Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Schlussbestimmungen

Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.

Gerichtsstand: München
Stand 30.08.2014

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